Samsung bekommt im Rechtsstreit um kompatible Toner recht

Ingo Schacht
2015-12-22 10:02:00 / Allgemeines / Kommentare 0

Das Landgericht München stellt sich mit seinem Urteil vom 13.11.2014 auf die Seite von Samsung und verbietet 11 deutsche Wiederverkäufer den Vertrieb von nachgebauten Neutonern in Deutschland.

Darüber hinaus müssen die Beklagten die Prozeßkosten und eine nicht näher bekannte Summe an Schadenersatz an Samsung zahlen. 

Gegen die Urteile (Az. 7 O 25647/13, 7 O 26661/13 bis 7 O 26669/13 und 7 O 26671/13) kann noch Berufung eingelegt werden.

Klug wer sich gar nicht auf diese Toner eingelassen hat. Dumm nur das die Newbuilttoner im Aftermarkt mittlerweile einen großen Anteil ausmachen und das Geschäft an den Händlern die mit korrekter Ersatzware am Markt sind - einfach vorbeigeht und Sie Chancenlos da stehen.

Allerdings wie viele kompatible Toner müssen verkauft werden damit man ca. 10.000 Taler Prozeßkosten und Schadenersatz zusammen bekommt? Dazu die nicht verkauften Toner zu vernichten und die Arbeit die man dann noch reinsteckt sich wieder Einwandfreie Ware zu beschaffen und im Markt zu platzieren.


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