Führerscheinpflicht für eScooter

Ingo Schacht
2019-02-17 08:09:00 / Allgemeines / Kommentare 0
Führerscheinpflicht für eScooter  - Führerscheinpflicht für eScooter

Wenn du dich fragst welchen eScooter du ohne Führerschein fahren kannst, findest du hier die Auflösung: Stand 17.02.2019

- Für eScooter die nur auf privatem Gelände fahren, ist das alles wurscht, da dort die Straßenverkehrsordnung nicht greift.

- Alle Elektroroller, die schneller als 6 Km/h fahren bis 20 Km/h, dürfen ab 14 Jahren Führerscheinlos gefahren werden, benötigen aber eine Betriebserlaubnis und sind versicherungspflichtig. Hast du die Betriebserlaubnis nicht, liegt also keine Straßenzulassung vor. eScooter mit Straßenzulassung dürfen nur auf fahrradwegen und der Straße, sowie besonders für eScooter ausgewiesene Zonen gefahren werden. Alles andere ist verboten. 

- Jeder E-Scooter bis 25 Km/h darf von einer Person gefahren werden, die mindesten 15 Jahre alt ist und eine gültige Mofa-Prüfbescheinigung besitzt. Eine Helmpflicht besteht nicht.

- eScooter bis 45 km/h benötigen einen Führerschein der Klasse AM. Bist du im Besitz eines PKW-Führerscheins, ist diese Klasse enthalten. 

Mehr dazu in unserem eScooter Onlinemagazin

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