BGH bestätigt Urteil zu Abo-Fallen im Internet

Ingo Schacht
2014-03-08 18:36:00 / Neu bei uns! / Kommentare 0

Wer bei einem Internet-Angebot gezielt die dafür verlangten Kosten verschleiert, macht sich nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wegen versuchten Betrugs strafbar und kann dafür belangt werden.

 


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