Abbildung eines indizierten Videospiels auf einem Verkaufsmarktplatzes wie Ebay oder Amazon ist ein Wettbewerbsverstoß

Ingo Schacht
2017-05-20 08:25:00 / Allgemeines / Kommentare 0
Abbildung eines indizierten Videospiels auf einem Verkaufsmarktplatzes wie Ebay oder Amazon ist ein Wettbewerbsverstoß - Abbildung eines indizierten Videospiels auf einem Verkaufsmarktplatzes wie Ebay oder Amazon ist ein Wettbewerbsverstoß

Das Landgericht Wuppertal (LG) hatte in seiner Entscheidung vom 19.05.2017 (Az.: 12 O 22/17) darüber zu urteilen, wie es sich verhält, wenn die Abbildung eines indizierten EU-Videospiels auf der Plattform Ebay angezeigt wird, aber die deutsche Version verkauft wird.

Bereits die Bewerbung eines Computerspiels durch ein Bild der indizierten Version ist ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß. Ob die Software auch an Minderjährige verkauft wird, ist nicht entscheidend. Dies hat das Landgericht Wuppertal in seinem Urteil entschieden. Händler müssen daher darauf achten, nicht die verbotene Version anzuzeigen.


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