Gericht entscheidet: Ebay-Käufer muss schlechte Händlerbewertung zurücknehmen...

Ingo Schacht
2014-10-28 10:49:00 / Allgemeines / Kommentare 0

Das Oberlandesgericht zwingt einen Ebay-Käufer dazu eine unberechtigte Negativ Bewertung wieder entfernen zu lassen.

Kurzversion: Ein Kunde kauft etwas bei dem Ebayhändler und befand das Produkt als Mangelhaft und bewertete ohne den Händler vorher zu kontakten. Der Händler fühlte sich falsch behandelt und zog vor Gericht.

In der ersten Instanz verlor der Händler - aber im zweiten Prozess stellte sich das Oberlandesgericht in München auf die Seite des Händlers weil der Käufer den gekauften Artikel nicht reklamierte bzw. zurücksendete. Damit nahm der Käufer dem Händler die Möglichkeit den Fehler auszubügeln bzw. seiner Nachbesserungspflicht nachzukommen.

Der Kunde war unzufrieden und ließ daraufhin im Auktionshaus eine Negative Aussage zurück.

Eine Revision zu diesem Urteil wurde von vorn herein vom Gericht zurück gewiesen.

Meine Meinung dazu - richtig so. Wenn ein Händler so übergangen wird, dann ist diese Negativbemerkung nicht fair.

Merke: Niemals aus dem Bauch heraus bewerten...

Das Oberlandesgericht zwingt einen Ebay-Käufer dazu eine unberechtigte Negativ Bewertung wieder entfernen zu lassen.

Kurzversion: Ein Kunde kauft etwas bei dem Ebayhändler und befand das Produkt als Mangelhaft und bewertete ohne den Händler vorher zu kontakten. Der Händler fühlte sich falsch behandelt und zog vor Gericht.

In der ersten Instanz verlor der Händler - aber im zweiten Prozess stellte sich das Oberlandesgericht in München auf die Seite des Händlers weil der Käufer den gekauften Artikel nicht reklamierte bzw. zurücksendete. Damit nahm der Käufer dem Händler die Möglichkeit den Fehler auszubügeln bzw. seiner Nachbesserungspflicht nachzukommen.

Der Kunde war unzufrieden und ließ daraufhin im Auktionshaus eine Negative Aussage zurück.

Eine Revision zu diesem Urteil wurde von vorn herein vom Gericht zurück gewiesen.

Meine Meinung dazu - richtig so. Wenn ein Händler so übergangen wird, dann ist diese Negativbemerkung nicht fair.

Merke: Niemals aus dem Bauch heraus bewerten...


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