Einstweilige Verfügungen von Samsung gegen 6 deutsche Reseller

Ingo Schacht
2014-08-26 06:36:00 / Neu bei uns! / Kommentare 0

Auch der Koreanische Hersteller Samsung geht gegen die Tonerklone vor. Am 21.07.2014 wurden per Einstweiliger Verfügung über das Landgericht München 6 deutschen Händlern der Handel mit Samsung Tonernachbauten verboten. Die Händler können zwar Berufung einlegen, aber dem Erfolg werden wenig Chancen eingeräumt. Insbesondere geht es um Klone von folgenden Tonerserien: 

CLP-310“/„CLX-3170“, „CLP-320“/„CLX-3180“, „CLP-365“/„CLX-3305“, „Xpress M2825“/„2875“ und „ProXpress M4025“/„4075

Weltweit ist ein Anstieg der Klagen gegen Händler die Tonernachbauten verkaufen zu verzeichnen.


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